Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Stand 01 - 2019
1.
Die Eurokurier Verwaltungs GmbH betreibt eine Vermittlungszentrale für eilige Kuriersendungen,
Kleintransporte und Lieferfahrten. Die Vermittlung der Transporte und die Transporte selbst, unterliegen
den AGB in der jeweils geltenden Fassung, soweit nicht im Folgenden abweichende Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie Eurokurier Verwaltungs GmbH ausdrücklich
und schriftlich anerkennt. Bei internationalen Beförderungen mit Kraftfahrzeugen gelten die Bestimmungen
des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR),
bei internationalen Lufttransporten i. S. d. Abkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die
Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen MÜ) und bei Bahntransporten
diejenigen der einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung
(CIM).
2.
Die Beförderung erfolgt durch selbständige Unternehmer (Kuriere), die mit Eurokurier Verwaltungs GmbH
vertraglich verbunden sind und die durch Eurokurier Verwaltungs GmbH ausgewählt werden. Eurokurier
Verwaltungs GmbH ist berechtigt, Transportaufträge auch an andere Frachtführer, Kuriere oder Unternehmen zu
vermitteln. Eurokurier Verwaltungs GmbH wird lediglich als Vermittler des Transportvertrages zwischen dem
Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen tätig. Eurokurier Verwaltung GmbH stellt bei der Vermittlung
von Aufträgen sicher, dass die Durchführung des Transportes auf Grundlage dieser AGB erfolgt. Die Auswahl der
beauftragten Kuriere und sonstigen Unternehmen erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
3.
Befördert werden können alle Kleinsendungen, die sich für die die Beförderung mit PKW, Kombi, Transporter,
LKW i. S. d. Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Die Beförderung von Personen, Gefahrengut sowie von
Sendungen, die dem Postmonopol (gem. § 51 Postgesetz) unterliegen, ist ausgeschlossen. Auf Wunsch können
auch Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände (ausgenommen Elfenbein) transportiert werden,
jedoch ist für diese Transporte die Haftung ausgeschlossen.
4.
Gegenstand des Transportauftrages ist die Vermittlung an den Kurier-Unternehmer, sowie die Abholung und
Ablieferung des zu befördernden Gutes an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der
Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle
Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfangsadresse angetroffen werden.
Ablieferungsquittungen, Empfangsbestätigungen o. ä. werden nur nach ausdrücklichen Auftrag beim Empfänger
angefordert.
5.
Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten
Verpackung zu übergeben. Unverpackte Sendungen oder ungeeignet und nicht sachgerecht verpackte
Sendungen werden auf Wunsch auch transportiert, jedoch wird für diese Sendungen keine Haftung
übernommen, ausgenommen sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen oder Verlust durch die
beauftragten Kuriere oder Unternehmen. Jede Sendung ist vollständig und deutlich lesbar zu adressieren
sowie ggf. als besonders zu behandelnde Sendungen zu kennzeichnen. Erkennbare Schäden und Fehlmengen
sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich
gegenüber Eurokurier Verwaltungs GmbH schriftlich anzuzeigen; nicht sofort erkennbare Schäden und
Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Annahme
des Gutes schriftlich gegenüber Eurokurier Verwaltungs GmbH anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie z. Bsp.
„nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von
Schäden oder Fehlmengen. Das Fehlen von Ablieferungsquittungen nach Ziffer 4, Satz 3 ist binnen 3 Tagen
nach Ablieferung schriftlich gegenüber Eurokurier Verwaltungs GmbH geltend zu machen. Werden die in
Abs. 2 und 3 genannten Fristen nicht eingehalten, entfällt die Haftung für den Transport.
6.
Die Übernahme und Ausführung erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen
Transportmittel gestattet. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wird. Insbesondere müssen bestimmte Liefertermine nicht nur telefonisch gegenüber der
Vermittlungszentrale, sondern auch schriftlich gegenüber dem Kurier eindeutig angezeigt werden. Höhere
Gewalt jeder Art (z. Bsp. Wetterverhältnisse, Streik, behördliche Hindernisse, außergewöhnliche Verkehrsstaus)
oder fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den
Transportablauf mittelbar beeinflussen, entbinden Eurokurier Verwaltungs GmbH bzw. den Unternehmer von
jeder Laufzeitzusage.
7.
Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung
fehlt, nach den bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisempfehlungen von Eurokurier
Verwaltungs GmbH. Grundlage der Abrechnung ist die jeweils beauftragte bzw. erbrachte
Leistung gemäß aktuell geltender Tarife oder gesonderter Vereinbarungen. Beim Stadtkurier
verwendet Eurokurier Verwaltungs GmbH Für die Berechnung der Wegstrecke
bzw. Zone das rechnerische Produkt aus Luftlinie und einem statistischen Mittelwert, der das Verhältnis
zwischen gefahrenen und Luftlinien-Kilometern beschreibt.. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der
Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu leisten, soweit nicht bargeldlose Zahlung
vereinbart ist. Ist bargeldlose Zahlung vereinbart, erfolgt die Abrechnung durch Eurokurier Verwaltungs
GmbH im Auftrag des beauftragten Kuriers und im eigenen Namen. Rechnungen sind sofort innerhalb 14 Tagen
ohne Abzug fällig. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung nicht, so ist Eurokurier
Verwaltungs GmbH für die weitere Mahnung eine Mahngebühr i. H. v. € 2,50,- pro Monat in Rechnung zu
stellen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, die zur Betreibung des überfälligen Rechnungsbetrages
durch die Einschaltung eines Inkasso- Unternehmens entstehenden Kosten in Höhe einer vollen Anwaltsgebühr
zzgl. Auslagenpauschale gem. Bundesrechtsanwaltsgebühren- Ordnung zu erstatten. Hat der Auftraggeber
Einwendungen gegen die Rechnung zu machen, so sind diese innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch
nach Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gelten die
Rechnungen als anerkannt.
8.
Die beauftragten Kuriere und Spedition AdSp haften im Rahmen der AGB für die ordnungsgemäße
Durchführung des Transportes, soweit In diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Unabhängig von bzw.
ergänzend zur vorstehend beschriebenen Haftung gewährt der beauftragte Kurier für jeden Transport bei Verlust
oder Beschädigung des Transportgutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Auslieferung € 520,- als
Ersatzleistung. Die vorstehend beschriebene Ersatzleistung wird nicht gewährt, wenn die Güter durch einen
anderen (z.B. Wareninteressenten, den Auftraggeber oder den Empfänger) transportversichert sind. Wünscht
der Auftraggeber den Abschluss der Versicherung mit einer Versicherungssumme über € 520,- pro Sendung
(deklariertes Interesse), wird eine solche Versicherung bei einem schriftlichen Auftrag gegen Zahlung eines
entsprechenden Versicherungsbeitrages durch den Auftraggeber abgeschlossen. In diesem Auftrag ist der
Betrag der gewünschten Versicherungssumme anzugeben.
9.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist
auf Umständen beruht, die die beauftragten Kuriere und Unternehmen auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden
und deren Folgen sie nicht abwenden konnten. Weitere Haftungsausschlüsse bleiben unberührt. Für
Bruchschäden an Glas, Porzellan u. ä. bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist die Haftung
ausgeschlossen; ausgenommen sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen durch die beauftragten
Kuriere und Unternehmen. Technische Geräte, Modelle und vergleichbare Güter müssen sachgemäß gegen
Schlag und Stoß gesichert in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt werden. Für
Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Geräte haften wir und die Kurierfahrer nur, wenn
nachgewiesen wird, dass dieser Schaden auf unserem oder dem Verschulden unseres Erfüllungsgehilfen
beruht. Bei Filmen, Disketten und anderen Datenträgern ist unsere Haftung auf den Materialwert beschränkt.
Für Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände wird nicht gehaftet.
10.
Der Vermittlungsauftrag und die vermittelten Transportaufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Eurokurier Verwaltungs GmbH. Für alle aus diesem
Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich
der Gerichtsstand München vereinbart.
11.
Sämtliche Ansprüche gegen beauftragte Kuriere und Unternehmen, Eurokurier Verwaltungs GmbH und
Erfüllungshilfen von Eurokurier Verwaltungs GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem
Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches, spätestens
mit der Ablieferung des Gutes, bei Verlust mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Verlusts.
12.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder wirksame Bestimmung ist so
zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
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